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Infos rund um den Führerschein

Anmeldung:

Wir empfehlen Dir, dich ca. 4 - 6 Monate vor Deinem Geburtstag bei uns anzumelden, da Du

  • die theoretische Prüfung gesetzlich frühestens 3 Monate
  • die praktische Prüfung gesetzlich frühestens 1 Monat

vor Deinem Geburtstag ablegen darfst.

Du kannst Dich bei uns jederzeit anmelden, da sich die Themen der theoretischen Unterrichte ständig wiederholen!

 

Für Deinen Führerscheinantrag benötigen wir von Dir die folgenden Unterlagen:

  • 1 biometrisches Passfoto bzw. 2 biometrisches Passfotos bei Doppelklasse (Auto & Motorrad)
  • Kopie Deines Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
  • Sehtestbescheinigung (Optiker oder Augenarzt)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs oder Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort.
    (Hierfür arbeiten wir eng mit dem Roten Kreuz und dem Malteser Hilfsdienst zusammen, und wir können gerne für Dich einen Kursplatz reservieren. Es finden auch exklusiv für unsere Fahrschüler o.a. Kurse in unseren Fahrschulräumen statt.)
  • Gebühr für Landratsamt
    - EUR 38,30 bzw. EUR 37,50 (Ersterteilung bzw. Erweiterung)
    - EUR 46,00 bei BF17 + EUR 10,00 pro Begleitperson

Anschließend erhältst Du von uns Deinen Führerscheinantrag, den Du im Rathaus Deiner Heimatgemeinde abstempeln lassen musst. Diesen Antrag bringst Du uns schnellstmöglich  wieder zurück in die Fahrschule. Den anschließenden Behördengang zum Landratsamt übernehmen wir selbstverständlich für Dich!

 

Theoretische und praktische Prüfung:

Nachdem Du bei uns die theor. Ausbildung beendet hast, melden wir Dich, nach Absprache mit Dir, beim TÜV zur theoretischen Fahrerlaubnisprüfung an. Mitnehmen  musst Du, Deinen Ausweis und die Prüfungsgebühr (siehe folgende Tabelle)



Gebühren für Fahrerlaubnisprüfungen (Gültig ab 01.01.2010, Beträge in EUR)

KlassenTheorieprüfung Praktische Prüfung
  mit MwSt ohne MwSt mit MwSt ohne MwSt
A 18, A 25 20,83 17,50 112,81 94,80
A1 20,83 17,50 84,97 71,40
B 20,83 17,50 84,97 71,40
BE --- --- 84,97 71,40
C, C1, CE 20,83 17,50 140,42 118,00
C1E --- --- 140,42 118,00
D, D1 20,83 17,50 140,42 118,00
DE, D1E --- --- 132,09 111,00
M, S 20,83 17,50 56,41 47,40
L 20,83 17,50 -- --
T 20,83 17,50 112,81 94,80


KlassenAbfahrkontrolle
(bei D und D1 mit Handfertigkeiten)
Nur Prüfungsfahrt
(einschl. Grundfahraufgaben)
  mit MwSt ohne MwSt mit MwSt ohne MwSt
C 19,04 16,00 121,38 102,00
C1 19,04 16,00 121,38 102,00
D 27,37 23,00 113,05 95,00
D1 27,37 23,00 113,05 95,00
T 19,04 16,00 74,73 62,80


KlassenVerbinden und TrennenNur Prüfungsfahrt
(einschl. Grundfahraufgaben)
  mit MwSt ohne MwSt mit MwSt ohne MwSt
BE 19,04 16,00 65,93 55,40
C1E, CE 19,04 16,00 121,38 102,00
D1E, DE 19,04 16,00 113,05 95,00
T 19,04 16,00 74,73 62,80

   

Sonstige Gebühren
Leistung
mit MwSt
ohne MwSt
Mofaprüfung
14,28
12,00
Mofa - Prüfbescheinigung
7,74
6,50
Theoretische Prüfung am PC in Deutsch mit Audiounterstützung (ohne Gebühr für die Theorieprüfung)
27,01
22,70
Einzelprüfung in Deutsch mit Audiounterstützung / Gebärdendolmetscher (ohne Dolmetschergebühr und ohne Gebühr für die Theorieprüfung)
Je weitere Fahrerlaubnisklasse in einem Termin (ohne Gebühr für die Theorieprüfung)
100,78

29,16
84,69

24,50
Sehtest
6,43
5,40
Lesehilfe (ohne Gebühr für die Theorieprüfung)
82,11
69,00
Prüfung mündlich (ohne Gebühr für die Theorieprüfung)
164,22
138,00
Eignungsgutachten**
82,11
69,00
Fahrprobe**
164,22
138,00
Eignungsgutachten mit Fahrprobe**
164,22
138,00
Sonstiger Zeitaufwand je angefangene Viertelstunde*
27,37
23,00
Verwaltungsaufwand für Dolmetscherprüfung (nur Gebärdendolmetscher zulässig)
20,41
17,15
Dolmetschergebühr (pauschal)
(nur Gebärdendolmetscher zulässig)
207,30
174,20
Prüfung mit Dolmetscher, incl. Dolmetschergebühr (nur Gebärdendolmetscher zulässig) (ohne Gebühr für Theorieprüfung)
349,32
293,54

§§ 20, 31 FeV wie § 15 FeV
* z.B. Anfahrt zum Prüfort Klasse T in Bayern
** bei erhöhtem Zeitaufwand Zuschlag gem. GebOSt pro angefahrene Viertelstunde EUR 23,00 ohne MwSt

 

Wie funktioniert das mit dem Ferienführerschein?

Nachdem wir Deinen Führerscheinantrag beim Landratsamt abgegeben haben, dauert es ca. 3 Wochen, bis Wir Deinen Antrag wieder zurückerhalten, und wir Dich zur  theoretischen Prüfung anmelden können. Diese Bearbeitungszeit wird auch beim Ferienführerschein benötigt. Du solltest deshalb Deine Unterlagen schon mindestens 4-5 Wochen vor Beginn Deines Ferienkurses bei uns in der Fahrschule abgeben. Ein Ferienkurs dauert bei uns 2 Wochen, in denen Du jeden Tag Fahrstunden und theoretischen Unterricht hast. In der darauffolgenden dritten Woche sind Deine Prüfungen frühestens möglich. Wenn Du dann Montag deine Theorie geschafft hast, findet an einem der darauffolgenden Tage die praktische Fahrerlaubnisprüfung statt.